Rechtsgebiete
Bei Fragestellungen im Arbeitsrecht zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass derjenige, der vorbereitet und informiert ist, die günstigeren Ergebnisse erzielt. Gerade im Arbeitsrecht empfiehlt es sich daher, seine Rechte und Pflichten zu kennen, um sich so auf bestimmte Situationen vorzubereiten bzw. die richtigen Entscheidungen zu treffen. Eine frühzeitige Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt kann in vielen Fällen dazu führen, dass Streitigkeiten im Arbeitsrecht außergerichtlich beigelegt werden können und somit zeitaufwändige und belastende Rechtsstreitigkeiten vor Gericht vermieden werden.
Seit mehreren Jahren bin ich bei verschiedenen Bildungsträgern als Dozent für Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht / kollektives Arbeitsrecht) tätig. Außergerichtlich und gerichtlich nehme ich die Interessen von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern wahr.
Meine Tätigkeiten umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:
- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch von Kündigungen oder Abmahnungen
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Erstellung und Prüfung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung von Arbeitgebern bei der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Betrieblicher Datenschutz
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Als Syndikusanwalt konnte ich bei verschiedenen Banken, unter anderem in leitender Funktion, umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht sammeln.
Meine Tätigkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde
-Allgemeine Geschäftsbedingungen,
-Bankvertragsrecht
-Konto (einschließlich Sonderformen von Konten)
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung (Grundschulden, Bürgschaften Hypotheken, Sicherungsübereignungen)
- Zahlungsverkehr
-Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
-EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
-Kreditkartengeschäft (Debitkarten),
- Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
- Factoring/Leasing
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte (Kosten und Gebühren)
- Recht der Bankenaufsicht (BaFin), Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft
Von Beginn meiner beruflichen Tätigkeit an habe ich mich mit Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren befasst und mittlerweile eine Vielzahl von Verfahren begleitet. In Zwangsversteigerungsverfahren ist häufig festzustellen, dass Beteiligte die Komplexität der Verfahren unterschätzen und in dieser unübersichtlichen Stresssituation „Beratern“ vertrauen, die sich ungefragt aufdrängen und einfache Lösungen und wohlklingende Konzepte versprechen. Am Ende muss in diesen Fällen oftmals festgestellt werden, dass der einzige Erfolg die Zahlungen an den „Berater“ waren. Falls Sie von einer Zwangsversteigerung betroffen sein sollten, vertrauen Sie einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit den entsprechenden Fachkenntnissen. Ich vertrete Beteiligte in allen Phasen des Zwangsversteigerungs-und Zwangsverwaltungsverfahrens. Weiterhin vertrete ich Interessenten, die den Erwerb einer Immobilie im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens anstreben.
Die Zahlungsmoral lässt seit vielen Jahren kontinuierlich nach, so dass die Überschreitung von Zahlungszielen ein immer häufiger werdendes Phänomen und Ärgernis darstellt. Nicht selten führen verspätete Zahlungen zu Liquiditätsengpässen beim Rechnungssteller. Weiterhin sind ausbleibende Zahlungen für den Rechnungssteller eine besondere Belastung, wenn Leistungen bzw. Lieferungen ordnungsgemäß erbracht wurden. In der Praxis zeigt sich leider immer wieder, dass Rechnungssteller mit zielführenden Maßnahmen gegen säumige Zahler zu lange warten.
Haben Sie sich dazu entschlossen, zu handeln, statt zu warten, dann berate ich Sie gerne im Bereich des Forderungsmanagements bzw. im Umgang mit Zahlungsstörungen.
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Konzept zum optimalen Umgang mit Zahlungsstörungen, von der firmeninternen Handhabung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche sowie der Beitreibung im Wege von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Seit vielen Jahren bin ich im Bereich des Insolvenzrechts tätig. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Syndikusanwalt bei einer internationalen Bewertungs- und Verwertungsgesellschaft konnte ich mir insbesondere Kenntnisse bei der Erstellung von Verzeichnissen der Massegegenstände (Fortführungswerte, Liquidationswerte) aneignen.